AGB
§ 1 Geltung und Allgemeines (1) Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Christina Kaa, Lichtgemalt (im Folgenden Auftragnehmer bzw. Fotografin genannt), d.h. für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) über die von uns angebotenen Leistungen schließen.
(2) Diese AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor. (3) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, insbesondere Bildaufnahmen, gleich in welcher technischen Form oder mit welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf USB-Stick oder sonstigen Speichermedien, usw.).
(4) „Fotoshooting“ im Sinne dieser AGB bezeichnet den geplanten und organisierten Zeitabschnitt, in dem Fotografien für den vereinbarten Auftrag gemacht werden. § 2 Auftragsausführung (1) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot der Fotografin, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote von der Fotografin sind freibleibend und unverbindlich und können in Zeit und Art auf Wunsch beider Parteien angepasst und abgeändert werden. (2) Den zeitlichen und örtlichen Ablauf des Fotoshootings vereinbaren die Fotografin und der Auftraggeber vor Durchführung des Auftrages. (3) Die Fotografin ist, soweit durch die Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. (4) (5) Die Fotografin kann im Bedarfsfall das Fotoshooting durch Dritte durchführen lassen. Die Auftraggeber erhalten ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPEG oder einem anderen vereinbarten Format. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. (6) Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages ist nicht Teil des Auftrages, jedoch erfolgt die Speicherung der Bild für mögliche spätere Nachbestellungen und den Nachweis der Urheberschaft. § 3 Urheberrecht (1) Der Fotografin steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) zu. (2) Die Auftraggeber erkennen an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG handelt. (3) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, sind die Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Sollte eine Person wider Erwarten der Fotografin gegenüber während eines Fotoshootings einer Bildaufnahme von sich oder einem Objekt widersprechen, wird die Fotografin keine Fotografien von der Person oder des Objekts fertigen und etwaige bereits gemachte Fotografien der Person oder des Objekts löschen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Fertigung, Beibehaltung oder Übergabe einer solchen Fotografie besteht nicht. § 4 Nutzungsrecht (1) Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht der Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. (2) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf die Auftraggeber über. (3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien (Weitergabe von Bilddateien an Hotels, Restaurants oder anderen Dienstleistern) – gleich welcher Form – durch die Auftraggeber selbst oder durch Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die Fotografin. (4) Veröffentlichung auf einer privaten Website und sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram u. ä. ist zulässig, eine Nennung der Fotografin darf gerne erfolgen. § 5 Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Reklamation (1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz (Reportage) oder eine Pauschale (Fotoshooting und Gruppenfoto), sowie zuzüglich eventueller Reisekosten vereinbart und berechnet. (2) zahlen. Fällige Rechnungen sind, sofern keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu Seite 5 von 10 Dienstleistungsvereinbarung Hochzeitsfotografie || Lichtgemalt Christina Kaa Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Fotografien Eigentum der Fotografin, die Übergabe erfolgt (3) nach (4) Zahlungseingang. Nach Vertragsunterzeichnung wird eine Terminreservierungsgebühr von 00,00 € Erst mit Eingang des Betrages bei der Fotografin gelten die im Vertrag genannten Termine als verbindlich gebucht. Trifft die Terminreservierungsgebühr nicht fristgemäß ein, so ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Das Resthonorar wird fällig mit Übergabe der Bilder. In beiden Fällen erhält das Brautpaar eine Rechnung. Die Terminreservierungsgebühr ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr. Bei einer Stornierung des Auftrages wird sie einbehalten. Sollte sich das Hochzeitsdatum ändern und die Fotografin kann den neuen Termin nicht wahrnehmen, verliert das Brautpaar die Terminreservierungsgebühr ebenfalls. (5) Haben die Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünschen die Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, hat dieser die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. § 6 Widerrufsrecht Dem Auftraggeber steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer (Christina Kaa, Georg-Nagler-Straße 12, 92253 Schnaittenbach, Tel: 01577/4917128, E-Mail: kontakt@lichtgemalt.eu) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.§ 7 Haftung (1) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Fotografin haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. (2) Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (3) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an die Fotografin, sowie die Ausführung erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.), kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. dieser zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. (4) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen. § 8 Datenschutz (1) Die Auftraggeber erklären sich einverstanden, dass ihre zum Geschäftsverkehr und zur Auftragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Hierbei gelten die Bestimmungen der „Datenschutzerklärung gemäß DSGVO“. Die Datenschutzerklärung gemäß DSGVO bildet einen festen Bestandteil dieses Vertrages. (2) Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. (3) Die Fotografin bedient sich zur Erfüllung eines Auftrags unterschiedlicher externer Dienstleister (z.B. Onlinegalerie). An diese Dienstleister werden die entsprechenden Fotografien und unter Umständen auch zugehörige Kundendaten übermittelt. Diese Dienstleister werden auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und auf die ausschließlich weisungsgebundene Nutzung von personenbezogenen Daten verpflichtet. § 9 Sonderbestimmungen für Hochzeiten (1) (2) Die Anfahrt mit dem eigenen Auto wird jeder gefahrene km mit 55 Cent berechnet. Die Auftraggeber versichern, dass der Fotografin sämtliche erforderlichen Informationen bezüglich der Ausführung des Vertrags vorliegen und vor allem etwaige Sonderwünsche, beispielsweise Aufnahmen bestimmter Familienkonstellationen bzw. bestimmter Gäste etc., im Vorfeld schriftlich mitgeteilt und besprochen wurden. (3) Die Auftraggeber versichern, dass sämtliche Teilnehmer der Hochzeitsgesellschaft ihre Einwilligung zur Erstellung von Fotoaufnahmen ihrer Person erteilt haben und über die Anwesenheit eines Hochzeitsfotografen sowie den Zweck seiner Anwesenheit informiert wurden (z. B. in der Einladung). (4) Für den Fall, dass das Brautpaar von diesem Vertrag aus Gründen zurücktritt, die der Fotograf nicht zu vertreten hat oder die Hochzeit aus anderweitigen Gründen nicht stattfindet, wird ein Ausfallhonorar fällig. Dieses ist wie folgt gestaffelt: - bis 9 Monate vor dem Hochzeitstermin 25 % des vereinbarten Honorars, - bis 6 Monate vor dem Hochzeitstermin 50 % des vereinbarten Honorars, - bis 3 Monate vor dem Hochzeitstermin 75 % des vereinbarten Honorars. § 10 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel (1) (2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass die Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben oder ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart. (3) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke. Diese AGB gelten ab dem 01.02.2024. Alle früheren AGBs verlieren ihre Gültigkeit.
